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ACI 301

May 27, 2023May 27, 2023

Michelle L. Wilson, FACI

Das American Concrete Institute (ACI) hat im Oktober 2020 ACI 301-20, Specifications for Concrete Construction, veröffentlicht. Diese Standardspezifikation legt Kriterien für den Betonbau fest, die durch Verweis in Vertragsdokumente aufgenommen werden können. ACI 301 wird an den Auftragnehmer geschrieben.

Wenn ein Architekt oder Ingenieur (A/E) ACI 301 zitiert, soll das Dokument vollständig in die Vertragsdokumente übernommen werden. Die in ACI 301-20 festgelegten Anforderungen erfüllen die Mindestanforderungen in ACI 318-19, Anforderungen der Bauvorschriften für Strukturbeton. Ungefähr alle fünf Jahre wird ACI 301 aktualisiert, um den ACI 318-Codezyklus zu ergänzen.

A/E kann die Referenzspezifikationen von ACI 301 auf viele Formen des Betonbaus anwenden. In ACI 301-20 wurde eine bemerkenswerte Änderung am Titel der Spezifikation vorgenommen (zuvor trug das Dokument den Titel ACI 301-16, Spezifikationen für Strukturbeton). Der neue Spezifikationstitel würdigt die Breite des Dokuments. ACI 301 deckt beispielsweise Industriebodenplatten und Architekturbeton ab.

ACI 301-20 ist in zwei Teile gegliedert und unterscheidet grundlegende Elemente, die für den Betonbau immer erforderlich sind, von solchen, die möglicherweise für ein bestimmtes Projekt benötigt werden. Die ersten fünf Abschnitte der Norm decken die Kernanforderungen für die meisten Ortbetonteile ab. Die Abschnitte 6 bis 14 behandeln Spezialanwendungen, die für ein Projekt vorgesehen werden können.

ACI 301-20 enthält die folgenden Abschnitte:

ACI 301-20 ist keine vollständige Spezifikation, bis der Planer die Anweisungen für die A/E überprüft und vervollständigt, die am Ende des Dokuments mit dem Titel „Hinweise für den Planer“ aufgeführt sind. Es enthält zwei Checklisten, die der A/E bei der Einbindung von ACI 301 in die konkrete Spezifikation verwenden kann. Die „Checkliste für obligatorische Anforderungen“ gibt spezifische Qualitäten, Verfahren und Leistungskriterien an, die der Planer in eine Projektspezifikation aufnehmen muss, die nicht in ACI 301-20 definiert sind. Die „Checkliste für optionale Anforderungen“ identifiziert Auswahlmöglichkeiten und Alternativen, die der Spezifizierer als Anforderungen in eine Spezifikation aufnehmen kann. Diese Checklisten bieten Informationen, die es Planern und Eigentümern ermöglichen, ihre Spezifikationen gegebenenfalls zu ändern oder anzupassen. Der Planer sollte jeden Punkt in den Checklisten überprüfen und Anpassungen an die Anforderungen eines bestimmten Projekts vornehmen, indem er diese ausgewählten Alternativen oder Ergänzungen als verbindliche Anforderungen in die Projektspezifikation aufnimmt.

Was ist neu im Jahr 2020?

Diese Überarbeitung erweiterte den Anwendungsbereich von ACI 301 und überarbeitete viele der Anforderungen aus früheren Versionen. Der Anwendungsbereich des Dokuments wurde um Spritzbeton, Innenhärtung, mineralische Füllstoffe und recycelte Betonzuschlagstoffe erweitert. In die Aktualisierung wurden auch Bewertungsanforderungen für Beton aus selbstverfestigendem Beton und auf Elastizitätsmodul ausgelegte Konstruktionen aufgenommen.

Die Compliance-Details im gesamten ACI 301-20 wurden aktualisiert, um sie an ACI 318-19 anzupassen. In ACI 318-19 wurde beispielsweise Kapitel 26 „Baudokumente und Inspektion“ grundlegend umgestaltet. Die Prüfanforderungen wurden im Kapitel vereinheitlicht. Es wurde auch erkannt, dass in vielen Projekten Rollen für mehrere Konstrukteure vorgesehen sind. Das aktualisierte Kapitel 26 bot einen Rahmen für die Koordinierung ihrer Arbeit. Viele der Änderungen in 301-20 wurden aufgenommen, um die Anforderungen in Kapitel 26 an Informationen widerzuspiegeln, die der Ingenieur in den Bauunterlagen bereitstellen muss, um die Einhaltung von ACI 318-19 zu erreichen.

In den folgenden Abschnitten finden Sie einen Überblick und wichtige Änderungen an ACI 301-20.

Abschnitt 1 – Allgemeine Anforderungen

Abschnitt 1 behandelt allgemeine Anforderungen an die Spezifikation; Umrisse Arbeit nicht spezifiziert; definiert für die Spezifikation eindeutige Begriffe; und verweist auf vier weitere ACI-Standards, 138 ASTM-Standards und 24 weitere Branchendokumente. Die referenzierten Normen enthalten Anforderungen für die in ACI 301-20 genannten Toleranzen, Materialien und Prüfmethoden. Als Teil der optionalen Anforderungen in Abschnitt 1 müssen Planer alle zusätzlichen Test- und Inspektionsdienste angeben oder angeben, ob die Probenahme gegebenenfalls an anderen Orten als dem Lieferort erfolgen soll.

Zu den bemerkenswerten Änderungen an Abschnitt 1 gehören aus Gründen der Klarheit neue Definitionen. Definitionen von Spezialbetonanwendungen, die in separaten Abschnitten behandelt werden, wurden entfernt. Planer müssen sich auf Spezialabschnitte beziehen und Teile der Arbeit benennen, die bestimmte Arten von Spezialbeton betreffen.

Zu den optionalen Anforderungen in Abschnitt 1 gehört jetzt eine Konferenz vor dem Bau, um die Projektanforderungen, Abnahmekriterien und Verantwortlichkeiten jeder Partei zu überprüfen, sofern angegeben.

Spritzbeton ist jetzt im Geltungsbereich von 301-20 enthalten. Planer müssen den Teil der Arbeiten benennen, der mit Spritzbeton gebaut werden soll, und die Anforderungen auf der Grundlage von ACI 506.2, Specification for Shotcrete, und ACI 318-19 spezifizieren.

Abschnitt 2 – Schalung und Schalungszubehör

Abschnitt 2 behandelt Anforderungen an die Gestaltung und den Bau von Schalungen. Planer müssen die Positionen der erforderlichen Bewegungsfugen und Wassersperren sowie Bereiche angeben, in denen Wände Schalungsanker mit einer positiven Wassersperre erfordern und in denen beschichtete oder korrosionsbeständige Anker erforderlich sind.

ACI 301-20 sieht eine optionale Anforderung vor, dass der Auftragnehmer einen lizenzierten Designingenieur (LDE) für die Schalungskonstruktion einsetzen muss, wenn dies in den Vertragsdokumenten angegeben oder von der Gerichtsbarkeit, in der die Arbeiten ausgeführt werden, vorgeschrieben ist. Toleranzen für Schalungen sind in ACI 117, Specification for Tolerances for Concrete Construction and Materials and Commentary, angegeben.

In Abschnitt 2 in 301-20 wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.

Abschnitt 3 – Bewehrung und Bewehrungsstützen

Abschnitt 3 behandelt Materialien, Herstellung, Platzierung und Toleranzen für Stahlbewehrung und Bewehrungsstützen. Planer müssen Orte angeben, an denen das Biegen oder Richten von Bewehrungsstäben vor Ort zulässig ist.

Toleranzen für die Bewehrung sind in ACI 117-10 angegeben. Die Planer müssen die Position und Toleranz für die Platzierung der geschweißten Drahtverstärkung angeben. Bei einigen Projekten kam es aufgrund von Staus durch Einbettungen, Öffnungen und andere Gegenstände zu Problemen bei der Platzierung der Bewehrungsstäbe. ACI 301-20 schreibt vor, dass die A/E zur Genehmigung kontaktiert werden muss, wenn die Bewehrung außerhalb der Platzierungstoleranzen angeordnet werden muss.

Zu den bemerkenswerten Änderungen in Abschnitt 3 gehört, dass zinkbeschichtete (verzinkte) Bewehrungsstäbe für Konstruktionen, die gemäß ACI 318-19 entworfen wurden, der Standardspezifikation ASTM A767/A767M für verzinkte (verzinkte) Stahlstäbe zur Betonverstärkung entsprechen müssen. Für Anwendungen, bei denen eine geringere Zinkschichtdicke zulässig ist, kann jetzt jedoch eine verzinkte (verzinkte) Bewehrung gemäß ASTM A1094/A1094M, der Standardspezifikation für kontinuierlich feuerverzinkte Stahlstäbe zur Betonverstärkung, spezifiziert werden.

Michelle L. Wilson, FACI Was ist neu im Jahr 2020?